Ursula Saathoff
Landower Straße 21
18573 Dreschvitz / Rügen
Telefon: 03 83 06 / 12 32
Mobil: 0160 / 84 15 829
Sehr geehrter Gast,
um Ihnen einen unbeschwerten Urlaub zu ermöglichen, bitten wir Sie, folgende Reisebedingungen zur Kenntnis zu nehmen und bei einer Buchung zu bestätigen.
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Sie erhalten dann umgehend die Buchungsunterlagen. Mit dem Eingang des unterschriebenen Reservierungsangebotes ist der Vertrag für uns ebenfalls verbindlich.
Nach Erhalt des Reservierungsangebotes bzw. der Reservierung und der Rechnung ist der Anzahlungsbetrag innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto zu zahlen. Ausschlaggebend dafür ist das Datum der Buchungsunterlagen. Ist die Anzahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt, wird die Reservierung nicht garantiert. Der Restbetrag ist am Tage der Anreise zu leisten.
Im Miet- /Reisepreis ist keine Reiserücktritts- kostenversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluß.
Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen. Für längere Aufenthalte vereinbarte Vergünstigungen treten bei vorzeitiger Abreise des Gastes außer Kraft. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel). Termin - und Zieländerungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.
Folgende Stornogebühren werden durch uns erhoben:
- bis 45 Tage vor Anreise 20% des Reisepreises mind. 25,-
- bis 35 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises
- ab 34 Tage vor Anreise 80% des Reisepreises
Die Anreise kann am Anreisetag ab frühestens 14 Uhr erfolgen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt im besenreinen Zustand zur Verfügung stellen. Dabei wird der Mieter noch folgende Arbeiten selbst erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung und den Verlust des Schlüssels der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm, seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. Der Mieter hat zu beweisen, daß sein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch Verletzung der Ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht oder durch unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen bzw. Einrichtungen nicht vorgelegen hat. Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Person anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden, insbesonders durch den Verlust des Wohnungsschlüssels, ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der von Ihm benannten Person Beanstandungen an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz) zu. Haustiere jeder Art sind nicht erwünscht. Der Mieter ist verpflichtet die in dem jeweiligen Mietobjekt geltende Hausordnung einzuhalten.